Vollmacht zur elektronischen Beauftragung eines Nachsendeauftrags

1. Erteilung der Vollmacht

Mit Abschluss der Beauftragung über die Plattform Nachsendeauftrag.jetzt bevollmächtigt der Auftraggeber die iNext.Software GmbH, Holzingerstr. 13, 85435 Erding, Deutschland, den auf Grundlage der vom Auftraggeber übermittelten Angaben erstellten Nachsendeauftrag elektronisch im Namen des Auftraggebers bei der Deutschen Post zu übermitteln.

2. Umfang der Vollmacht

Die Vollmacht berechtigt den Auftragnehmer ausschließlich,

  • die vom Auftraggeber bereitgestellten Daten für den Nachsendeauftrag aufzubereiten,
  • den Nachsendeauftrag elektronisch an die Deutsche Post zu übermitteln,
  • die hierfür erforderlichen Erklärungen gegenüber der Deutschen Post abzugeben,

soweit erforderlich, technische Rückmeldungen der Deutschen Post entgegenzunehmen und im Rahmen der Vertragsdurchführung zu verarbeiten.

Eine weitergehende Vertretungsbefugnis wird ausdrücklich nicht erteilt.

3. Erklärungen des Auftraggebers

Der Auftraggeber erklärt,

  • dass sämtliche übermittelten Angaben vollständig, richtig und aktuell sind,
  • dass er berechtigt ist, den Nachsendeauftrag für die angegebenen Personen und Anschriften zu beauftragen,
  • dass er bei einer Beauftragung für weitere Personen oder Unternehmen über die hierfür erforderliche Einwilligung oder Vertretungsbefugnis verfügt.

4. Dauer der Vollmacht

Die Vollmacht gilt ausschließlich für die Durchführung des beauftragten Nachsendeauftrags und endet automatisch mit der vollständigen Erbringung der digitalen Serviceleistung, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungs- oder Nachweispflichten entgegenstehen.

5. Widerruf

Ein Widerruf der Vollmacht ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich.

Ein Widerruf berührt jedoch nicht bereits vorgenommene Handlungen des Auftragnehmers oder bereits an die Deutsche Post übermittelte Nachsendeaufträge. Soweit die digitale Serviceleistung bereits vollständig erbracht wurde, bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers unberührt.

6. Schlussbestimmungen

Diese Vollmacht ist Bestandteil der Vertragsunterlagen und ergänzt die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle von Widersprüchen gehen zwingende gesetzliche Vorschriften den Bestimmungen dieser Vollmacht vor.

Stand: 02.07.2026